

Von Mario Zender
Wurde durch den Unfall in Ediger-Eller ein weiteres Verbrechen verhindert? Diese Vermutung dürfte aufkommen, wenn man sich die Ermittlungsakten der Kriminalpolizei Mayen anschaut. Die Mayener Ermittler untersuchen für die Staatsanwaltschaft Koblenz den Unfall auf der B 49 bei Ediger, der nach derzeitigem Ermittlungsstand ein versuchter Mord gewesen sein könnte. Deshalb sitzt der mutmaßliche Täter auch seit dem 14. Oktober im Haftkrankenhaus Wittlich in Untersuchungshaft. Während der Ermittlungen kam nach WochenSpiegel-Informationen ein weiterer, unfassbarer Verdacht bei den Ermittlern auf. Wollte der 54-Jährige Polizeibeamte ermorden? Hintergrund des Verdachts ist die Tatsache, dass er im St. Elisabeth-Krankenhaus in Neuwied einem Krankenpfleger gestanden haben soll, das er Frust auf Polizeibeamte habe. Deshalb führe er immer einen Revolver im Wagen mit sich. Und den ersten Polizeibeamten, der ihn kontrolliere, würde er erschießen. So soll es der Tatverdächtige aus Dillingen dem Krankenhausmitarbeiter berichtet haben. Der Krankenpfleger informierte sofort die Polizei. Die Aussage ist in Bezug auf die Tatsache, dass der Mann nach eigenen Angaben immer einen Revolver bei sich trägt, stimmig mit der Auffindesituation am Unfallort. Dort wurde, wie bereits berichtet, ein scharfer Revolver gefunden. Der Hass auf Polizeibeamte könnte daher kommen, dass der Saarländer bereits im Frühjahr seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren hatte. Bis zum 13. März 2023 war es dem Mann nach Informationen unserer Zeitung behördlich untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Da der Saarländer bereits vor dem Unfall in Ediger auch in St. Aldegund und Ediger-Eller mit seinem Auto gegen parkende Fahrzeuge gefahren und geflüchtet war, war es nur eine Frage der Zeit bis der Mann von der Polizei kontrolliert worden wäre. Die Staatsanwaltschaft Koblenz will zu den derzeitigen Ermittlungen keine weiteren Auskünfte erteilen. "Ich bitte um Verständnis dafür, dass weitere Auskünfte zur Vermeidung einer Gefährdung laufender Ermittlungen sowie zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten beziehungsweise der Unschuldsvermutung und des Anspruchs des Beschuldigten auf ein faires Verfahren, derzeit nicht gemacht werden können", so Oberstaatsanwalt Dr. Dietmar Moll auf Anfrage des WochenSpiegel. Der Beschudigte hat sich zu dem Vorwürfen nach WochenSpiegel-Informationen bislang nicht geäußert. Das 63-jährige Opfer des Unfalls, ein Unternehmer aus Mesenich, leidet unterdessen weiter an den Folgen des mutmaßlichen Verbrechens. Besonders schlimm für den Mann ist die Tatsache, dass er möglicherweise auf seinem Schaden sitzen bleibt. Sein Firmenwagen, ein Mercedes-Sprinter, ist ein Totalschaden. Da die Fahrt des Unfallverursachers nach derzeitigem Ermittlungsstand auf Vorsatz zurückzuführen ist, erstattet die Versicherung des Unfallgegners den Schaden vermutlich nicht. Bericht folg!