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Frederik Scholl

Update: Abkochgebot in Antweiler, Wachendorf, Lessenich und Billig aufgehoben

Euskirchen/Mechernich. Das Abkochgebot,das wegen einer Belastung des Trinkwassers mit Enterokokken ausgesprochen worden war, ist aufgehoben..
In den betroffenen Gebieten soll das Wasser abgekocht werden.

In den betroffenen Gebieten soll das Wasser abgekocht werden.

Bild: Pixabay

Durch mehrere aufeinanderfolgende Trinkwasserproben sei bestätigt worden, dass sich das Trinkwasser in den Ortschaften Antweiler, Lessenich, Wachendorf, Billig, Siedlung Billiger Wald,  und Euskirchener Heide wieder in einwandfreiem Zustand befindet. Somit wird das Abkochgebot auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Kreises Euskirchen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Alle Kundinnen und Kunden im vom Abkochgebot betroffenen Gebiet werden gebeten, auch ihre Nachbarn und insbesondere Personen, die sich nicht zuverlässig über die Presse informieren können, entsprechend zu informieren.

 

Ursprüngliche Meldung:

Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hatte ein Abkochgebot für das Leitungswasser in Antweiler, Wachendorf, Lessenich im Stadtgebiet Mechernich und Billig, Billiger Wald und Euskirchener Heide im Euskirchener Stadtgebiet erlassen. Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers in den genannten Orten war an einer Probenahmestelle eine Belastung mit Enterokokken (1 in 100ml) festgestellt wurden. Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken sei nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist.

Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden. Im Einzelnen bedeutet dies:

- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht - Das Wasser für Nahrungsaufnahme und -zubereitung sollte entweder für drei Minuten sprudelnd abgekocht oder Mineralwasser verwendet werden

- Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden

- Die Körperpflege (Waschen, Duschen,Baden,Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt

Über die Aufhebung des Abkochgebotes wird gesondert informiert. Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen im gesamten Trinkwassernetz in den genannten Ortslagen durchgeführt. 

Zudem sollten die Nachbarn informiert werden. Der Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr) soll nur in Notfällen gewählt werden. 


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