Frederik Scholl

Thermenbesuch endet für zwei 25-Jährige auf der Polizeiwache

Euskirchen. Nachdem zwei Frauen wegen übermäßigen Alkoholgenusses der Therme Euskirchen vewiesen wurden, stoppte die Polizei die beiden anschließend im Auto.

Symbolfoto

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Bild: Pixabay

Zwei 25-Jährige aus Köln verbrachten den Freitag in einer Thermenlandschaft in Euskirchen. Hier hatten sie nach Polizeiangaben dem Alkohol zu sehr zugesprochen, was dazu führte, dass sie vom Sicherheitspersonal des Hauses verwiesen werden sollten. Die beiden Frauen weigerten sich jedoch zunächst, weshalb gegen 20 Uhr die Polizei angefordert wurde. Vor dem Eintreffen der Beamten verließen die beiden die Anlage, nicht jedoch ohne vorher wüste Beleidigungen gegen die Mitarbeiter auszusprechen. Durch das Sicherheitspersonal konnte in der Folge beobachtet werden, dass die Frauen gemeinsam mit einem Auto davon fuhren. Das Auto konnte von den Beamten im Bereich Großbüllesheim angehalten werden.

Da bei der Fahrerin deutliche Anzeichen auf Alkoholkonsum festgestellt wurde, sollte sie zwecks Blutprobenentnahme der Polizeiwache zugeführt werden. Dies versuchte sie zunächst durch das Anbieten von Geldzahlungen zu vermeiden. Im weiteren Verlauf leistete sie gegen das Verbringen in den Streifenwagen Widerstand während sie fortwährend Beleidigungen aussprach. Sie wurde hierbei von ihrer ebenfalls alkoholisierten Beifahrerin unterstützt. Diese versuchte sogar, ihre Bekannte aus dem Streifenwagen zu befreien. Hierbei schlug und trat sie nach den Beamten. Mit Unterstützung weiterer Beamter gelang es, beide zur Polizeiwache nach Euskirchen zu transportieren. Hier wurde beiden eine Blutprobe entnommen.

Da sich die Beifahrerin auch hier weiterhin sehr aggressiv verhielt, musste sie die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen. Gegen beide Frauen wurde eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gefertigt. Die Beifahrerin erwartet zusätzlich ein Strafverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung, während die Fahrerin sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie versuchter Bestechung verantworten muss. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung der Mitarbeiter der Therme kommt für beide noch hinzu. Ein Beamter wurde durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt.


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