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Wann kommt der Bürgerentscheid?

Der Kreistag hat den Vorschlag der Verwaltung, den Bürgerentscheid zur Einführung der Biotonne schon jetzt auf den 15. Mai 2022 zu terminieren, zumindest vorerst mehrheitlich abgelehnt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden über die Einführung der Biotonne entscheiden. Nur ein Termin ist noch nicht gefunden. Archvifoto: Mager

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden über die Einführung der Biotonne entscheiden. Nur ein Termin ist noch nicht gefunden. Archvifoto: Mager

Eigentlich sollte der 15. Mai 2022 in der jüngsten Sitzung des Kreistags am vergangenen Montag als Tag der Entscheidung festgelegt. Dann sollten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vulkaneifel darüber entscheiden, ob im Kreis wieder flächendeckend die Biotonne eingeführt werden soll, und somit ein Punkt gesetzt werden unter die Dauerdiskussion, die die Bürgerschaft seit der Einführung des Bringsystems für Bioabfälle beschäftigt. Das jedenfalls hatte die Kreisverwaltung dem Plenum in ihrer Verwaltungsvorlage zu dem Thema für die Sitzung vorgeschlagen. In seiner Oktober-Sitzung hatte der Kreistag beschlossen, die Bevölkerung in Form eines Bürgerentscheids, dessen Ergebnis für Verwaltung und Politik verbindlich ist, beschließen zu lassen, ob jedem Haushalt wieder eine Biotonne vor die Tür gestellt wird. Nachdem etliche Bürger ihren Unmut über die Einführung des Bringsystems und die Abschaffung der Biotonne zum Jahresbeginn 2020 geäußert und sich Bürgerinitiativen gegründet hatten, war die Biotonne später zwar wieder eingeführt worden - allerdings auf freiwilliger Basis und gegen eine Jahresgebühr von rund 112 Euro. Landrätin Julia Gieseking erläuterte in der jüngsten Kreistagssitzung, dass die Kreisverwaltung bis zur nächsten Zusammenkunft des Kreistags im März die wichtigen Informationen zusammentragen könne, damit die Details des Bürgerentscheids besprochen werden können. Das Bündnis aus CDU, Grünen und FWG, das im Kreistag die Mehrheit stellt, lehnte eine Festlegung des Termins zum jetzigen Zeitpunkt allerdings mehrheitlich ab. Es plädierte dafür, für die Diskussion ausreichend Zeit zu veranschlagen, um alle Details und Informationen - etwa zu den Kosten, die die Umstellung vom Bringsystem auf die flächendeckende Einführung der Biotonne benötigt - einbeziehen zu können. Sowohl die SPD/UWG- als auch die FDP-Fraktion hingegen hätten den 15. Mai gerne bereits jetzt beschlossen. Derweil schickt sich die Bürgerinitiative (BI) "Mehr Bürgerwille" an, weitere Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Die BI um ihren Sprecher Karl Hüppeler hatte schon im Vorfeld des Kreistagsbeschlusses, den Bürgerentscheid durchzuführen, Unterschriften für das Bürgerbegehren mit dem Titel "Vorsicht Kostenfalle - Raus aus der A.R.T." (Abfallwirtschaft Region Trier, Anm. d. Red.) gesammelt. Nachdem die Kreisverwaltung im Anschluss aber zur Ansicht gelangte, dass das Bürgerbegehren den rechtlichen Anforderungen nicht genüge, lehnte der Kreistag das Bürgerbegehren ab. Bürgerinitiative strebt neue Bürgerbegehren an Nun ist die BI bestrebt, ein Bürgerbegehren mit dem Titel "Einführung einer haushaltsnahen 120 Liter Biotonne im Vulkan­eifelkreis" zu initiieren. Damit soll verhindert werden, dass die laut BI geplante und zu kleine 60-Liter-Biotonne eigeführt wird. In einem ersten Vorschlag der SPD/UWG-Fraktion war in der Oktober-Sitzung des Kreistags tatsächlich die Rede davon gewesen, die Bürgerinnen und Bürger über die Einführung einer 60-Liter-Biotonne entscheiden zu lassen. Letztendlich aber weist der Beschluss des Kreistags zur Durchführung des Bürgerentscheids keine Festlegung auf eine 60- oder 120-Liter-Tonnen auf. Auch ein Bürgerbegehren zur Einführung einer Gelben Tonne im Landkreis Vulkaneifel möchte die BI auf die Strecke bringen. Um einer erneuten Ablehnung aufgrund rechtlicher Mängel entgegenzuwirken, hatte Hüppeler die Entwürfe der Bürgerbegehren mit der Bitte um vorherige Prüfung auf Zulässigkeit an die Kreisverwaltung geschickt. Die vorherige Prüfung habe Klaus Benz, Leitender Staatlicher Beamter beim Landkreis Vulkaneifel, nach dem Scheitern des vorherigen Bürgerbegehrens vorgeschlagen, so Hüppeler. Allerdings lehnte die Kreisverwaltung sein Ansinnen nach Prüfung der beiden Bürgerbegehren ab. Man führe keine Rechtsberatungen durch, so die Begründung. Auf Nachfrage des WochenSpiegel erklärte Meike Welling, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, dass es eine konkrete Zusage gegenüber Hüppeler nicht gegeben habe. Die Kreisverwaltung werde keine Prüfung eines Entwurfes vornehmen. Erst wenn ein Bürgerbegehren eingereicht sei und sich das notwendige Quorum bestätigt habe, werde sich die Kreisverwaltung inhaltlich mit dem Bürgerbegehren befassen.


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