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Blauzungenkrankheit: Empfängliche Tiere melden

Wie die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mitteilt, wurde aufgrund des zweiten Auftretens der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 8) in einem Rinderbestand im Kreis Trier-Saarburg ganz Rheinland-Pfalz nun mit Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 14. Januar zum Sperrgebiet erklärt. Damit sind der Handel und das Verbringen der Tiere eingeschränkt. Das Virus der Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Zuvor wurde sie in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt (Baden Württemberg) am 12. Dezember 2018 die amtlich festgestellt. Mit dem weiteren Auftreten folgt nun das Sperrgebiet. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige virusbedingte Tierkrankheit der Wiederkäuer. Kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen das Virus zwischen den empfänglichen Tieren (wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer wie Damwild, Rotwild oder Rehwild).  Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet. Dies bedeutet, dass das gesamte Land Rheinland-Pfalz zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wurde. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Erst danach kann die Bundesrepublik Deutschland sich wieder als frei von Blauzungenkrankheit erklären. Wer im Sperrgebiet empfängliche Tiere (alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer in Gehegen) hält, hat dies und den Standort der Tiere, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde der jeweils zuständigen Kreisverwaltung anzuzeigen. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis weist in diesem Zusammenhang besonders alle Schaf- und Ziegenhalter auf ihre Verpflichtung hin, ihre Tierbestände bei der Kreisverwaltung in Simmern zu melden. Hiermit sind auch Tierhalter mit Kleinstbeständen und Hobbyhaltungen, die ihre Tiere nicht angemeldet haben, aufgefordert ihrer Meldepflicht nachzukommen. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, sind sofort bei der zuständigen Veterinärbehörde der Kreisverwaltung anzuzeigen. Aus dem Sperrgebiet dürfen empfängliche Tiere nur unter Auflagen in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für das Verbringen von Samen, Eizellen oder Embryonen empfänglicher Tiere.Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (www.lua.de). Gerne erteilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 0 67 61 / 8 28 00 und 0 67 61 / 8 28 10 weitere Auskünfte, auch zu möglichen Impfungen der Tiere.


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