Doch kein Containerdorf für Geflüchtete?
Landrätin Bettina Dickes und Sozialdezernent Oliver Kohl beabsichtigen, das geplante Containerdorf für Flüchtlinge nicht umzusetzen. Ein entsprechender Beschluss für die Sitzung des Kreistags in Bad Kreuznach am 6. November werde vorbereitet, teilen beide mit.
In seiner Sitzung vom 21. März 2022 hatte der Kreistag die Verwaltung beauftragt, alle Möglichkeiten zur Unterbringung geflüchteter Personen in einer temporären Wohneinrichtung zu prüfen. Am 9. November 2022 beschloss der Kreistag eine Pacht des Grundstücks in der Riegelgrube. Ziel des geplanten Containerdorfes war es, die Stadt bei der Unterbringung zugewiesener geflüchteter Personen zu unterstützen. Wie Dickes und Kohl erläuterten, habe gerade der angespannte Wohnungsmarkt den Ausschlag für den damaligen Beschluss und die Umsetzungsplanung gegeben. Nach verschiedenen Rückmeldungen wolle man aber von dieser Planung nun wieder abrücken - "sofern der Kreistag dem Vorschlag folgt".
Die Pläne für das zentrale Containerdorf für Geflüchtete waren in den vergangenen Wochen auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit heiß diskutiert worden. Wir nehmen die Rückmeldungen aus der Bevölkerung, von Unternehmen und auch der politischen Ebene zum Thema der vom Kreistag beschlossenen Flüchtlingsunterkunft in Bad Kreuznach wahr, so die Landrätin und der Sozialdezernent. Für Landrätin und Sozialdezernent sei es immer die bessere Alternative gewesen, dezentrale Unterbringungen zu ermöglichen. "Es freut uns natürlich sehr, wenn die Stadt es schafft, eine dezentrale Unterbringung zu ermöglichen. Dies wurde im Zuge der jüngsten Diskussion um die Unterkunft in Bad Kreuznach mehrfach dargelegt." Dennoch - dies machen Landrätin und Sozialdezernent deutlich - müsse auf Ebene der Stadt und der Verbandsgemeinden weiterhin Sorge getragen werden, dass diese Unterbringung auch in Zukunft erreicht wird. Denn klar sei: Auch in den kommenden Wochen und Monaten würden dem Kreis weitere Geflüchtete zugewiesen, die - entsprechend der Einwohnendenzahlen - auf die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinden verteilt werden müssten.