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Kai Brückner

Großkontrolle: Vollzugsdienst beschlagnahmt nicht verkaufsfähige E-Zigaretten

Bad Kreuznach. E-Zigaretten ohne Steuerbanderole, nicht verkaufsfähige E-Zigaretten & gesetzwidrige Tabakprodukte hat der städtische Vollzugsdienst eingezogen.
Ein Teil der Tabak- und Rauchwaren, die bei der Großkontrolle des Kommunalen Vollzugssdienstes beschlagnahmt wurde.

Ein Teil der Tabak- und Rauchwaren, die bei der Großkontrolle des Kommunalen Vollzugssdienstes beschlagnahmt wurde.

Bild: Stadt Bad Kreuznach

Bei einer Großkontrolle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach in verschiedenen Kiosken und Geschäften für Tabakwaren und Shisha-Bedarf sind etliche Produkte sichergestellt worden, die in dieser Form nicht in den Verkauf hätten kommen dürfen. Bereits im Vorfeld der Jugendschutz-Großkontrolle hatte der Vollzugdienst in Geschäften den verbotenen Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige festgestellt. Zudem wurden bei einer Überprüfung in einem Geschäft rund 300 E-Zigaretten sowie Zubehör zum Auffüllen sichergestellt. Diese waren nicht mit einer Steuerbanderole versehen und enthielten bis zu 10.000 "Züge", obwohl per Gesetzt maximal 600 bis 800 "Züge" zugelassen sind. Wegen des Verdachts des Steuerbetrugs gab der Vollzug die sichergestellten Gegenstände an das Hauptzollamt Koblenz weiter.

 

Laut Ordnungsdezernent Markus Schlosser waren dieser Fund und die festgestellten Jugendschutzverstöße der Auslöser für die aktuelle "größer angesetzten Kontrollmaßnahme der Kioske und weiteren Geschäfte, um diese genauer zu überprüfen". Dabei wurden rund 800 nicht verkaufsfähige E-Zigaretten samt Zubehör sichergestellt; außerdem mehrere Dosen Shisha-Tabak und eine große Menge an Kautabak. Tabakprodukte zum oralen Verzehr in den Verkehr zu bringen, ist nach dem Tabakerzeugnisgesetz (§ 11 TabakerzG) verboten. Die Beamten zogen darüber hinaus eine nicht geringe Menge an unverzollten Zigaretten aus dem Verkehr. Auch diese sichergestellten Gegenstände wurden dem Zoll zur Einleitung von Steuerstrafverfahren übergeben


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