

Dank kurzer Anfahrtswege, der ganzjährigen, kostenlosen Nutzung und flexibler Handhabung überwiegend ohne feste Öffnungszeiten der Sammelplätze für Baum- und Strauchschnitt hat die Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE) eine bürgerfreundliche Lösung gefunden – und das seit über 20 Jahren. Rund 60 000 Kubikmeter Grüngut sammelt die RHE jährlich, dass nicht nur in den drei Heizwerken des Landkreises genutzt, sondern auch als Kompost für die Landwirte und Winzer bereitgestellt wird.
»So schaffen wir ein nahezu autarkes Entsorgungssystem, das zur Stabilität der Abfallgebühren beiträgt«, sagt Thomas Lorenz, Vorstand der RHE. »In den letzten Jahren haben sich allerdings einige Veränderungen bemerkbar gemacht: Rasenschnitt, Laub, Sägemehl und sogar illegale Ablagerungen haben sich auf den Plätzen vermehrt angesammelt. Dies gefährdet das bewährte System und könnte langfristig zu Einschränkungen führen.«
Auch gesetzliche Änderungen, etwa die strikte Trennung von holzigen und krautigen Abfällen, sind zu beachten. Um das bewährte System auch in Zukunft zu erhalten, sieht es die RHE als notwendig an, klare Benutzungsordnungen einzuführen, die regeln, welche Abfälle auf den Sammelplätzen entsorgt werden dürfen und welche nicht. »Besonders wichtig ist, dass Rasenschnitt und Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden«, hebt Lorenz hervor.
Die Probleme sind Sickersaft durch Verdichtung und akute Brandgefahr. Sickersaft entsteht, wenn leicht abbaubare, wasserreiche Pflanzenreste – das sogenannte krautige Material, wie Rasenschnitt – verdichtet abgelagert werden. Durch einsetzende biologische Abbauprozesse wird Zellwasser frei. Mischt sich dieses mit Niederschlagswasser, entsteht eine nährstoffkonzentrierte und mit organischen Säuren belastete Flüssigkeit. Diese kann Böden und nahegelegene Gewässer massiv beeinträchtigt. Frischer Rasenschnitt enthält viel Feuchtigkeit und organisches Material. Die Temperatur im Inneren kann auf 60 bis 80 Grad Celsius oder mehr steigen. Dadurch entsteht eine erhöhte Brandgefahr.
Der Hintergrund der gesetzlichen Änderungen sind laut RHE Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Baugesetzbuch. Das bis dato vorgebrachte Argument einer Vermischung von krautigem und holzigem Material ist hiermit nicht mehr vereinbar. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt bei den Gemeinden, die bereits eng mit der RHE zusammenarbeiten.
»Wenn wir jedoch weiterhin auf die ordnungsgemäße Entsorgung achten, könnten wir das bisherige System weiterführen«, sagt Lorenz. Er betont aber auch: »Andernfalls, so wie es in vielen anderen Landkreisen bereits der Fall ist, könnte dies zu kostenpflichtigen Entsorgungsdiensten führen, was zusätzlich mit längeren Anfahrtswegen und eingeschränkten Öffnungszeiten verbunden wäre.«
Das aktuelle Konzept kann also nur weiter erfolgreich funktionieren, wenn alle gemeinsam daran arbeiten. Die Baum- und Strauchschnittplätze sollen weiterhin ein kostenloses Angebot für alle bleiben. Dafür müssen alle sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß benutzt werden, so Lorenz.
Gewerbliche Nutzer dürfen die Sammelplätze nur nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Ortsgemeinde nutzen. Andernfalls muss die Entsorgung über die entsprechenden Entsorgungsunternehmen erfolgen.




