Andreas Bender

Graugans mit Armbrust angeschossen - PETA bietet Belohnung für Hinweise

St. Goar. Am 24. Juli, gegen 13 Uhr wurde die Wasserschutzpolizei St. Goar über eine verletzte Graugans informiert, die mit einer Armbrust beschossen wurde.

Verletzte Graugans.

Verletzte Graugans.

Bild: Polizei

Die Gans, die sich an einem Steiger am Rhein aufhielt, wurde durch den Bolzen der Armbrust am linken Flügel verletzt, berichtet die Wasserschutzpolizei (WSP). Hier hatte sich der Bolzen in den Flügel gebohrt und konnte beim Ausbreiten der Flügel gesehen werden. Durch die verständigte Wildtierhilfe "An der Loreley" St. Goar konnte die Gans am Rheinufer eingefangen und einer Tierklinik zugeführt werden.

 

Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurden aufgenommen. Sachdienliche Zeugenhinweise nimmt die WSP-Station St. Goar unter der Telefonnummer 06741 / 92040 oder per Mail an ppelt.wsp.sg@polizei.rlp.de entgegen.

 

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder via E-Mail (whistleblower@peta.de) bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.



„Wer auch immer die Graugans angeschossen hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Fast täglich verzeichnen wir Fälle, bei denen Tiere mit Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden. PETA fordert harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“



Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA.de