Jugendschutz zu Karneval: Feiern ja – aber sicher!
Bunte Kostüme, laute Musik und fröhliche Umzüge: Die närrischen Tage rücken näher und bringen wieder viele Kinder und Jugendliche auf die Straßen. Damit Fastnacht für alle unbeschwert bleibt, weist das Kreisjugendamt auf die besondere Bedeutung des Jugendschutzes in dieser Zeit hin.
Karneval und Jugendschutz sind keine Gegensätze, sondern wichtige Partner. Vereine und Städte engagieren sich mit viel Herz für die Brauchtumspflege – und das Jugendschutzgesetz schafft einen klaren Rahmen, der jungen Menschen Sicherheit bietet, besonders, wenn Alkohol im Spiel ist.
Jugendschutz in Kürze
Alkohol:
- Kein Alkohol unter 16 Jahren;
- Bier & Wein ab 16 Jahren;
- Spirituosen und Alcopops erst ab 18 Jahren.
Tanzveranstaltungen:
- Unter 16 Jahren nur mit Begleitung;
- Ab 16 Jahren bis 24 Uhr auch alleine.
- Rauchen und Tabakverkauf erst ab 18 Jahren.
Neben Eltern tragen besonders Vereine, Veranstalter, Gaststätten, Kioske und Tankstellen eine große Verantwortung, erklärt das Jugendamt. Sie müssen die gesetzlichen Regeln gut sichtbar aushängen und bei der Abgabe von Alkohol und Tabak konsequent handeln. Die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Konsum. Unerlaubter Alkoholkonsum Minderjähriger darf nicht geduldet werden.
Wenn Erwachsene aufmerksam bleiben, Vorbild sind und einen verantwortungsvollen Umgang vorleben, schützt das junge Menschen und bewahrt, was Fastnacht ausmacht: Gemeinschaft, Freude und ein bisschen närrisches Chaos ohne Risiko. Für Fragen rund um den Jugendschutz steht Ina Pullig vom Kreisjugendamt über Telefon 06761 / 82581 oder per Mail ina.pullig@rheinhunsrueck.de zur Verfügung.

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