

Die Polizei berichtet: Ein Unfallbeteiligter fuhr mit seinem PKW in Fahrtrichtung Rheinböllen auf dem rechten Fahrstreifen. Eine weitere Unfallbeteiligte befuhr den Beschleunigungsstreifen in gleiche Richtung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte die Verkehrsteilnehmerin die Vorfahrt des Fahrzeugs auf der B50 missachtet haben, sodass es zum Zusammenstoß kam.
Beide Fahrzeuge wurden hierdurch erheblich beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Insgesamt wurden zwei Personen im Fahrzeug der Unfallverursacherin leicht verletzt. Die vier Insassen des anderen Fahrzeugs blieben unverletzt.
Bei dem Fahrer, der sich bereits auf der B50 befand und nicht für den Unfall verantwortlich sein dürfte, wurde eine Alkoholisierung festgestellt, eine Blutentnahme durchgeführt und dessen Führerschein sichergestellt. Durch die Bergungsarbeiten und die Unfallaufnahme kam es für mehrere Stunden zu leichten Einschränkungen des Fahrzeugverkehrs auf der Richtungsfahrbahn Rheinböllen.