rs

Verbraucherzentrale warnt vor Inkasso-Abzocke

Die Verbraucherzentrale Simmern warnt vor unseriösen Inkassoschreiben, die derzeit in Rheinland-Pfalz verschickt werden. Das Inkassounternehmen "Köln Euro AG" stellt darin Forderungen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen.

Die Briefe sind überschrieben mit "Inkasso Außendienst" und "Gerichtliche Mahnbescheide." Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung ein Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" durch Angabe der persönlichen Kontaktdaten zustande gekommen. Das Unternehmen droht damit, eine Vorpfändung bei der Bank und eine Kontosperrung einzuleiten.

"Nicht durch leere Drohungen einschüchtern lassen"

"Das sind leere Drohungen, denn eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Voll-streckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil überhaupt nicht möglich", so Kirsten Thul-Kunsmann vom Beratungszentrum in Simmern "Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen."

Viele Ungereimtheiten

Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz des Inkassobüros soll im Theodor-Heuss-Ring 23 in Köln sein. Die angegebene Tele-fonnummer hat aber keine Kölner Vorwahl, sondern die Vorwahl von Solingen und ist überhaupt nicht erreichbar. Eine Internetseite gibt es nicht und bei der E-Mail-Adresse handelt es sich um einen Googlemail-Account. Regelmäßig kursieren identische Forderungsschreiben von unter-schiedlichen Absendern. In allen Fällen wird der angebliche Firmen-name von zwei Paragrafen-Zeichen eingerahmt. Auch neben der Unterschrift des angeblich promovierten Rechtsanwalts, der das Schreiben verfasst haben soll, befindet sich ein Paragrafenzeichen. Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.


Meistgelesen