

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete für den Angeklagten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Außerdem wird dem 52-jährigen Trierer auf Lebenszeit der Führerschein entzogen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Dezember 2020 bei seiner Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Trierer Fußgängerzone mit seinem Geländewagen vorsätzlich fünf Menschen getötet und 18 Menschen schwer verletzt hatte. Ausführlicher Artikel im nächsten Wochenspiegel!