Ihr Browser ist leider zu alt für diese Seite.
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser bzw. wechseln auf einen Browser, der für das heutige Web geeignet ist.
Frühes Aufstehen, Hitze am Backofen, Stress an der Ladentheke: Wer eine Ausbildung in der Bäckerei macht, darf nicht aus Zucker sein. Doch ein Großteil der Bäcker-Azubis in Trier kann sich jetzt über einen kräftigen Lohn-Nachschlag freuen.
Foto: NGG
Rückwirkend ab September 2018 sind die Ausbildungsvergütungen in der Branche gestiegen. Damit können Azubis bis zu 650 Euro nachträglich bekommen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen.
Festen Anspruch auf tarifliche Bezahlung
Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium hat die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt. "Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr kann das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen", erklärt Jerome Frantz von der NGG Trier. Ob ihr Betrieb der Innung angehört und damit tarifgebunden ist, das erfahren Beschäftigte auf der Website der örtlichen Handwerkskammer.
Hintergrund
Seit September liegen die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro. Der Gewerkschafter rät jetzt allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Eine Nachzahlung wird fällig, wenn in den vergangenen zehn Monaten weniger gezahlt wurde. "Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht", so Frantz.
RED