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Claudia Neumann

Erste Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen

Trier: Stellungnahme Bischof Ackermanns zum Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission (UAK) zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Trier

Bischof Dr. Stephan Ackermann

Bischof Dr. Stephan Ackermann

Bild: Helmut Thewalt/Bistum Trier

"Zunächst möchte ich Danke sagen für diesen ersten Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission, in dem sie nicht nur ihren Auftrag, ihre Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis vorstellt, sondern auch erste Erkenntnisse präsentiert und erste Handlungsempfehlungen an das Bistum ausspricht.

 

Dankbar bin ich auch zu lesen, dass sich Betroffene mit der Kommission in Verbindung gesetzt haben. Die Gespräche mit ihnen werden ein wesentlicher Baustein für die Aufarbeitung im Bistum sein, dessen bin ich mir sicher. Neben der Kommission können sich Betroffene natürlich auch weiterhin an die Ansprechpersonen des Bistums wenden oder an die unabhängige nicht-kirchliche Beratungsstelle Phoenix in Saarbrücken.

 

Der Bericht gibt einige Anregungen zu einer stärkeren Betroffenenorientierung - ich verstehe sie auch als Aufforderung zu einer weiteren Professionalisierung in der gesamten Thematik. Der Zwischenbericht regt eine eigene seelsorgliche Begleitung von Betroffenen an und nennt die Schaffung einer Ombudsstelle als mögliche sinnvolle Ergänzung der bisherigen Stellen. Eine solche Ombudsstelle könnte die längerfristige Begleitung von Betroffenen beinhalten, aber auch die Hilfe bei gewünschter Akteneinsicht. Gerade in diesem Punkt mahnt die Kommission deutliche Verbesserungen an. Dazu kann ich aber schon sagen, dass es seit Beginn dieses Jahres ein neues Personalakten-Gesetz gibt, das auch die Frage der Akteneinsicht transparent regelt. Zu den Hinweisen, die die Kommission in ihrem Bericht gibt, gehört auch die Frage der wirksamen Aufsicht von Tätern.

 

Ich nehme diese Empfehlungen und Hinweise gerne an und werde mit dem diözesanen Beraterstab sowie mit dem Betroffenenbeirat beraten, wie diese konkret umzusetzen sind.

 

Im Zwischenbericht werden auch Themen angesprochen, die den gesamten Prozess der kirchlichen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs betreffen und damit die Ebene der Bischofskonferenz berühren. Ich denke etwa an die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit, an der auf der Ebene der Bischofskonferenz bereits gearbeitet wird, oder die kritische Rückfrage nach der Unabhängigkeit der diözesanen Kommissionen angesichts der Ernennung der Mitglieder durch den Ortsbischof. Letzteres kann beim anstehenden Jahrestreffen der Vorsitzenden der diözesanen Aufarbeitungskommissionen, an dem auch die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung (UBSKM) teilnimmt, aufgegriffen werden.

 

Trotz diverser Studien und Aufarbeitungsberichte gibt es für die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nach wie vor Forschungsbedarf. Deshalb begrüße ich auch die von der Kommission auf den Weg gebrachte Studie mit einer historischen und einer psychologischen Teilstudie. 

 

Der Bericht zeigt, dass wir von Seiten des Bistums sehr daran interessiert sind, einerseits die Unabhängigkeit der Kommission zu achten und andererseits in guter Weise mit der Kommission zu kooperieren, indem wir - und damit meine ich nicht nur mich persönlich, sondern vor allem auch die Mitarbeitenden in der Bischöflichen Verwaltung - dort Unterstützung leisten, wo sie von der Kommission angefragt wird. Zwischen mir und der Kommission gab es bisher keinen näheren inhaltlichen Austausch; aber entsprechende Gespräche sind im Zwischenbericht angekündigt, und ich stehe dazu gerne zur Verfügung."


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