

Das Wichtigste: Verboten werden gesonderte Entgelte von Händlern für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften – europaweit, für Geschäfte und Online-Anbieter. Wer Opfer von Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte, des Lastschriftverfahrens oder des Online-Bankings wird, haftet nur noch bis zur Grenze von 50 Euro, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Kundenauthentifizierung wird 2018 in drei Fällen stärker: beim Online-Zugriff aufs Konto, beim elektronischen Bezahlvorgang und beim Fernzugang mit einem hohen Betrugs- oder Missbrauchsrisiko. Kunden müssen sich daher künftig mindestens zweifach authentifizieren. Zur Auswahl stehen dafür Passwort, Chipkarte, und biometrischen Daten




