

Die Stimmen der Bürger, Vereine und Verbände, die es für falsch hielten, auf den Moselhöhen bei Riol/Mehring Windkraftwerke zu errichten, hatten sehr stark zugenommen (über 1500 Einwendendungen in der 2. Offenlage). Die IHK Trier warnte vor erheblichen Einbußen beim Tourismus. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hatte sich ebenfalls gegen den Bau der Windenergieanlagen zum Schutz dieser einmaligen Kulturlandschaft ausgesprochen, ebenso wie der Landwirtschaftsverband. Trotz den vielen Hinweise, von Bürgerinitiativen, Biologen, Ornithologen und Naturschutzverbänden oder Privatpersonen, hielt die Verbandsgemeinde Schweich daran fest, diese Vorranggebiete, die auch eine erhebliche Sichtbelastung im Moseltal, dem Fellertal und der gesamten Region bedeuten sowie erhebliche artenschutzrelevante Bedenken bedeuten, ausweisen zu wollen. Die Kreisverwaltung Trier – Saarburg hatte die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich, Teilbereich Windkraft im Januar 2017 wegen diverser Mängel nicht genehmigt. Statt sich mit den Mängeln auseinanderzusetzen und diese abzuarbeiten legte die Verbandsgemeinde Schweich Widerspruch gegen den Entscheid der unteren Naturschutzbehörde ein. Dieser Widerspruch über den die obere Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) zu befinden hatte, wurde mit Schreiben der SGD-Nord vom 12. Juli 2017 zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Kreisverwaltung Trier – Saarburg bestätigt. Die IHK Trier warnte vor erheblichen Einbußen beim Tourismus. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hatte sich ebenfalls gegen den Bau der Windenergieanlagen zum Schutz dieser einmaligen Kulturlandschaft ausgesprochen, ebenso wie der Landwirtschaftsverband.Trotz den vielen Hinweise, von Bürgerinitiativen, Biologen, Ornithologen und Naturschutzverbänden oder Privatpersonen, hielt die Verbandsgemeinde Schweich daran fest, diese Vorranggebiete, die auch eine erhebliche Sichtbelastung im Moseltal, dem Fellertal und der gesamten Region bedeuten sowie erhebliche artenschutzrelevante Bedenken bedeuten, ausweisen zu wollen.Die Kreisverwaltung Trier - Saarburg hatte die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich, Teilbereich Windkraft im Januar 2017 wegen diverser Mängel nicht genehmigt.Statt sich mit den Mängeln auseinanderzusetzen und diese abzuarbeiten legte die Verbandsgemeinde Schweich Widerspruch gegen den Entscheid der unteren Naturschutzbehörde ein.Dieser Widerspruch über den die obere Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) zu befinden hatte, wurde mit Schreiben der SGD-Nord vom 12. Juli 2017 zurückgewiesen und damit die Entscheidung der Kreisverwaltung Trier - Saarburg bestätigt. red