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Mülltonnenabzug sorgt für Diskussionen

In einigen Kommunen des Kreises werden Rest- und Biomüll ab 2022 durch einen neuen Dienstleister entsorgt. Pläne des aktuell zuständigen Unternehmens, ab November 2021 die Miet-Mülltonnen einzusammeln, stoßen auf Widerstand (wir berichteten)
Sorgen vielerorts im Kreis für Diskussionen: Die  Restmüll- und die Biotonne. Archivfoto: Scholl

Sorgen vielerorts im Kreis für Diskussionen: Die Restmüll- und die Biotonne. Archivfoto: Scholl

Ab Januar 2022 entsorgt die RMG Rohstoffmanagement GmbH den Bio- und Restmüll in Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und Zülpich. Das ist das Ergebnis einer Ausschreibung, bei der das Angebot der RMG überzeugte. Der bisherige Dienstleister Schönmackers will ab 2. November in den Kommunen Bad Münstereifel, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, und Weilerswist mit dem Einsammeln der »gemieteten« Rest- und Biomültonnen beginnen. Blankenheim, Schleiden und Zülpich sind jedoch nicht betroffen, weil die Tonnen entweder Eigentum der Kommunen oder der Bürger sind. In Euskirchen wird Schönmackers auch künftig die Bio- und Restmüll-Tonnen leeren. Der neue Dienstleister beginnt Anfang November mit der Verteilung der neuen Abfallgefäße. Die werden jedoch erst ab Anfang 2022 durch die RMG geleert. Schönmackers hatte daher mitgeteilt, dass betroffene Bürger für die Übergangszeit auf entsprechende Müllsäcke zurückgreifen sollten.
Die Ankündigung, die Tonnen schon vor Jahresende abzuziehen, sorgt bei der Stadtverwaltung Mechernich, die federführend für die Kommunen die Verträge mit den Entsorgern macht, und bei den Kommunen selbst für Unmut.   

Schönmackers will Tonnen 2021 abziehen

In einer Pressemitteilung hat sich die Firma Schönmackers zum vorzeitigen Abzug der Tonnen geäußert. Derzeit erkläre das Unternehmen in vielen Gesprächen, wie und warum der Tonnenwechsel in den betreffenden Kommunen wie angekündigt erfolgen müsse. Das Unternehmen betont auch, dass ihm kurzfristig im August 2021 mitgeteilt wurde, dass künftig ein neuer Dienstleister für Rest- und Biomüll zuständig sein wird und Schönmackers deshalb seine Tonnen abziehen müsse. Das Unternehmen habe umgehend reagiert und für diesen »logistisch sehr aufwändigen« Tonnenabzug einen zuverlässigen Subunternehmer beauftragt, da dafür im laufenden Betrieb keine eigenen Kapazitäten abgestellt werden könnten. »Auch wir hatten den Wunsch, den Abzug im ersten Quartal durchzuführen, allerdings kam die Information der Stadt Mechernich als Ausschreibungsführer sehr kurzfristig, da waren die Kapazitäten beim Subunternehmer für diese Dienstleistung bereits bis in das erste Quartal 2022 ausgebucht. Wir bedauern entstehende Unannehmlichkeiten für die Bürger und die Kommunen und darum versuchen wir, die Bürger nun bestmöglich zu informieren, um den Abzug so einfach wie möglich zu gestalten«, so Geschäftsführerin Gloria Schönmackers.
 Dafür will das Unternehmen bis Ende Oktober auf www.schoenmackers.de eine Übersicht erstellen, wann welche Tonnen in welcher Kommune abgezogen werden. Für die anderen Abfallarten sei das Unternehmen nach wie vor zuständig.
Papiersäcke für den Biomüll dürfen laut Schönmacker übergangsweise am Betriebshof in Mechernich-Strempt, Strempter Heide 2, abgeholt werden, jedoch erst nach Abzug der Tonne.

Die Kommunen widersprechen

Die Stadt Mechernich widerspricht den Ausführungen von Schönmackers. Man habe das Unternehmen bereits im Dezember 2020 über den geplanten Dienstleisterwechsel bei der Rest- und Biomüllabfuhr informiert. Anschließend von Schönmackers eingelegte Beschwerden bei der Vergabekammer und vor dem Oberlandesgericht hätten laut Stadt zwar keinen Erfolg gehabt, jedoch dazu geführt, dass die Stadt den Auftrag an die RMG erst später habe erteilen können. Durch diese von Schönmackers angestrengten Verfahren hätten, so die Stadt Mechernich, die Kommunen und beide Firmen (Bestandsunternehmer und Neuunternehmer) rund neun Monate Vorbereitungszeit für einen geordneten Übergang verloren. Einen Verkauf der Müllgefäße an die Kommunen oder den neuen Dienstleister hätte Schönmackers ebenfalls abgelehnt. Nach Angaben der Stadt seien zudem keine Abstimmungsgespräche mit den Kommunen erfolgt, um eine konstruktive Lösung des Problems herbeizuführen. Die seitens der Firma Schönmackers veröffentlichten Informationen zum vorzeitigen Abzug der Mietgefäße und der übergangsweisen Nutzung von Abfallsäcken seien ebenfalls  mit keiner Kommune abgestimmt worden und entsprächen auch nicht den vertraglichen Grundlagen.
Der Abzug der Gefäße habe demnach nach Ablauf der Vertragslaufzeit ab 1. Januar 2022 zu erfolgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Damit wäre ein reibungsloser Übergang für die Bürger gewährleistet. Rechtliche Schritte zum angekündigten, vorzeitigen und vertragswidrigen Vorgehen würden aktuell seitens der Stadt geprüft.
Die beteiligten Kommunen trügen an der aktuellen Diskussion keinerlei Schuld und hätten über ihre Medien auch ihre Bürger informiert, dass die Abfallgefäße bis 31. Dezember genutzt werden sollen und diese nicht zum Abzug bereitgestellt werden müssen.
Sofern Schönmackers den vertraglichen Pflichten nachkomme und die Gefäße nach Vertragsende ab 2. Januar abziehe, wäre laut Stadt der ordnungsgemäße Entsorgerwechsel im Kreis Euskirchen gewährleistet. Auch hinsichtlich eines möglichen Abzugs der Tonnen nach dem ersten Quartal 2022 signalisieren die Kommunen Gesprächsbereitschaft, nicht aber bei einem vorzeitigen Abzug vor Vertragsende, heißt es in der Stellungnahme der Stadt Mechernich.


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