

Wahlhelfer müssen für die Kommunal- und Europawahlen wahlberechtigt sein und mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Stimmbezirk wohnen. Der Einsatz in einem Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Im Wahlvorstand sind immer erfahrene Wahlhelfer dabei, die Unterstützung geben. Für den Einsatz erhält jeder Wahlhelfer als finanzielles "Dankeschön" 25 Euro. Zur Durchführung jeder Wahl wird das Gebiet der Verbandsgemeinde Konz in 28 Stimmbezirke aufgeteilt. In jedem Stimmbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der in der Verbandsgemeinde Konz in der Regel aus elf Personen besteht. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung am Wahlsonntag im Wahllokal verantwortlich. Er besteht aus Wahlvorsteher, Schriftführer, deren Stellvertretungen und Beisitzern.