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Manni kallt Platt: Vom "holen" und "ströppe"

Seit Jahren stehen „Eifel-Krimis“ hoch im Kurs. Sie überziehen den Landstrich mit Mord und Totschlag. Die Eifel muss demnach ein Land sein, in dem Leichen die Wege pflastern. Blutrot, sollte man meinen, wälzen sich Erft, Kyll und Urft rhein-, mosel- und maaswärts.

Das Gegenteil ist der Fall. Kaum auf der Welt gibt es einen friedlicheren Landstrich. Und die Zahl der „Kläuerte“, „Klausäck“, „Klaumaanesse“ (Diebe), „Spötzboove“ und „Jallejevüjel“ im Linksrheinischen dürfte die der Verbrecher an Lahn, Niederrhein oder im Allgäu „de Wooch halde“. Richtig ist, dass es Delikte im rheinischen Schiefergebirge gibt, deren Strafbarkeit nicht wahrgenommen wird. Es geht um Eigentumsdelikte, die im Grunde keine sind. Bei uns war die Holzentnahme aus den herzoglich-arembergischen Forsten (heute Nationalpark Eifel) verboten, aber „normal“. Martinsholz oder Weihnachtsbäume geht man in der Eifel bis heute weder „kaufen“, noch „klauen“, sondern „holen“. „Jehs De ne Chressboom holle?“, heißt es Heiligabend meist zum Jüngsten im Haus, der dann mit Beil, Bügelsäge und Jutesack zu Walde zieht. Auch Brenn- und Anstoch-Holz wurden weder bezahlt, noch gestohlen, sondern mit dem Recht der Armut „geholt“. Die Förster verstanden keinen Spaß. Wer erwischt wurde, musste wie beim Adventgrün eine oft unbotmäßige Strafe zahlen, aber das Unrechtsbewusstsein stieg nicht. Das galt auch für die „Entnahme“ von Bret aus (eben!) „freier“ Wildbahn. Kann man etwas stehlen („Wilddiebstahl“), das von Grund auf „wild“ ist? In der Eifel herrschte, ehe der „Tierschutz“ kam, die Meinung vor, dass „Wild“ keinem oder eben jedem „öss“ (ist) – und man es erle(di)gt und isst. Die Feigeren taten es mit Drahtschlingen („ströppe“),die Schallunempfindlichen mit dem „Flobert“ (6- oder 9mm-Karabiner).


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