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Patt unn Jött

Taufpate zu sein, ist etwas Besonderes. Sollen die meist paarweise auftretenden Paten doch den Eltern bei der christlichen Erziehung ihrer Kinder („Pänz“, „Puute“, „Köngde(r)“, „Ditzje“) unterstützen und im Notfall auch für sie aufkommen. Sie sind so gesehen wie ein zweites Elternpaar in Reserve. Auf Eifeler Platt heißen sie „Patt unn Jött“, die „Gute“ ist die Taufpatin, der „Patt“ der männliche Pate. Die Patenkinder sind rheinisch „Pättche“ und „Jöttche“.

Da die Christentaufe (immer noch) eine Bekenntnistaufe ist, Babys sich aber nicht wirklich entscheiden können, garantieren die Eltern und Paten im Taufritus, dass sie die Hand dafür ins Feuer legen, dass ihr Nachwuchs tatsächlich erfährt, worauf es im Christentum ankommt und wie das im Leben umzusetzen ist. Wirtschaftlich müssen „Patt“ und „Jött“ in der Wohlstandsgesellschaft kaum eingreifen, aber großzügige Geschenke zur Taufe („Dööf“) und später zur Erstkommunion (Kommenjuen) und zur Hochzeit („Huhzigg“) dürfen die Patenkinder schon erwarten. Leider kommt der Brauch mehr und mehr aus der Mode, sich am 1. Januar bei „Patt“ und „Jött“ „e Nöijöhrche“ abzuholen, meist in Form eines Hefekranzes oder Zopfes, eines doppelköpfigen „Weckmanns“ oder einer Brezel. An Ostern holten sich die Patenkinder ein „Nöss“ oder „e Körefje“ „Uhste-Eie“ bei „Patt unn Jött“ ab, beides meist verbunden mit einem ebenfalls nicht allzu „kaaschtijen“ (kleinlichen) Geldgeschenk. Bei uns in der Familie war der Großvater „Patt“ mehrerer erstgeborener Söhne seiner Kinder und wurde deshalb schließlich nicht nur von seinen echten „Pättchen“ „Patt“ gerufen, sondern von der gesamten Nachkommenschaft. Bei ihm war augenfällig, dass der Begriff „Pate“ in der Eifel mit einem eher südländischen „Paten“-Verständnis einhergeht und durchaus mit „Patron“ (Behüter, Clanchef) übersetzt werden darf.


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